AGB

Call for entries 2024
Formalities in Englisch oder Regularien in Deutsch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen am Wettbewerb 3D Pioneers Challenge 2024

§1 Allgemein
§1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Wettbewerbe, die von d.sign21 organisiert werden. (d.sign21 ist das Label der Völcker&Völcker GbR, vertreten durch die Geschäftsführerin Dipl.-Ing. (FH), M.A. Simone Völcker und den Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH), M.A. Christoph Völcker, Fronhof 1, 70378 Stuttgart, Deutschland, E-Mail: info(at)d-sign21.de, info(at)3dpc.io, Telefon: +49 711 658 44 99). d.sign21 wird im folgenden Organisator genannt.
Für die 3D Pioneers Challenge 2024 ist die Messe Erfurt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Kynast, exklusiver Lizenznehmer und lobt den Wettbewerb im Rahmen der Veranstaltung der Messe Erfurt, Rapid.Tech 3D, aus. (Messe Erfurt GmbH, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt, Deutschland, E-Mail: info(at)messe-erfurt.de, Telefon +49 361 400 -0 ). Die Messe Erfurt GmbH wird im folgenden Auslober genannt.

§1.2
Die Teilnahme unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb 3D Pioneers Challenge des jeweiligen Jahres erkennen die Teilnehmer die unter §1 ff. aufgeführten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

§ 1.3
Mit der Registrierung auf www.3dpc.io akzeptiert der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen und Allge-
meinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzerklärungen und Datenschutzhinweise über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Völcker & Völcker GbR gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für “Natürliche Personen” (DSGVO).

§1.4
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich online im Internet. Die Regularien des jeweiligen Jahres stehen auf der Internetseite www.3dpc.io zum Download bereit.

§2 Wettbewerb
Die 3D Pioneers Challenge, der Wettbewerb für Additive Fertigung und Advanced Technologies adressiert weltweit Spezialisten, die über den Tellerrand hinausschauen - pushing boundaries! Für die Endausscheidung sind die Berücksichtigung aktueller Themen sowie mittel- und langfristiger Trends ausschlaggebend, die neue Technologien verknüpfen und praktische Anwendungen geben, sie in bestehende Prozesse einbinden, die gesamte Wertschöpfungskette additiver Technologien in Betracht ziehen oder zukunftsweisende Konzepte gestalten.
Fokussiert werden “verticals” - also alle wichtigen Disziplinen, die den 3D-Druck für sich nutzen und wegweisend für additive Fertigungsverfahren sind. Jährlich werden ein Preisgeld und verschiedene Sachpreise ausgelobt. Eine nähere Beschreibung der Disziplinen, Bewertungskriterien sowie Preise ist den Regularien zu entnehmen.

§3 Teilnehmende
§3.1
Zur Teilnahme berechtigt sind Studierende („Students“) aller Design-, Architektur-, Mode-, Medizin-, Automobil-, Forschungs-, Konstruktions-, Maschinenbau-, Technik- und Digitaler Medien Studienrichtungen sowie professionelle Büros („Young Professionals / Start-Ups“ und „Professionals“).
Der Teilnehmerkreis ist bei Anmeldung auszuwählen.
Als „Students“, „Young Professionals / Start-Ups“ zählen Teilnehmende, deren Ende des Studiums bzw. der Ausbildung weniger als 3 Jahre zurückliegt. „Professionals“ sind bereits länger als 3 Jahre tätig oder firmieren als GmbH, unabhängig des Gründungsdatums. (entsprechende Teilnahmegebühren siehe. §7)
Es können auch Beiträge angemeldet werden, die in Gruppenarbeit erstellt worden sind.
Vom bereits Veröffentlichten bis zum neuartigen Projekt darf alles eingereicht werden.

§3.2
Bei Kooperationen und Teameinreichungen muss bei der Anmeldung eine verantwortliche Person als Hauptansprechpartner:in für die Kommunikation genannt werden.

§3.3
Bei der Nennung von Institution und Teilnehmenden sollte keine Dopplung auftreten um Verwechslungen zu vermeiden.
Institution bedeutet: Hochschule, Büro, Forschungseinrichtung, Firma
Teilnehmer:in bedeutet: Person, Einreicher:in, Ansprechpartner:in

§4 Jury
§4.1
Die unabhängige Jury setzt sich jährlich aus Expert:innen der jeweiligen Disziplinen zusammen.
Das nicht öffentliche, mehrstufige Auswahlverfahren findet nach Einsendeschluss statt.
Sollte ein Jury-Mitglied direkt an einem eingereichten Beitrag beteiligt sein, entfällt dessen Stimmrecht für diesen Beitrag.

§4.2 Die Bewertung erfolgt nach Kriterien, die den Ausschreibungsunterlagen / Regularien zu entnehmen sind.

§4.3
Es obliegt der Jury allein, wie sie die Bewertungskriterien im Einzelnen gewichtet und wie die Auszeichnungen, das Preisgeld bzw. die Preise aufgeteilt werden. Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§5 Auszeichnung
§5.1
Die Finalist:innen und damit die besten Einreichungen, werden innerhalb des mehrstufigen Juryverfahrens ausgewählt.
Sie werden durch die 3D Pioneers Challenge präsentiert und im Rahmen der Veranstaltung des Auslobers ausgestellt und prämiert. (siehe §9 und §12.3)

§5.2
Die besten Finalist:innen werden als Gewinner:innen gekürt und mit Auszeichnungen, Preisgeldern sowie Zusatzpreisen ausgezeichnet. Die Höhe und Art der Preise wird jährlich in den Regularien und/oder auf der Homepage und/oder Social Media veröffentlicht.
Der Organisator agiert als Mittler. Für die Übergabe der Auszeichnungen tragen die jeweiligen Kooperationspartner die Verantwortung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

§5.3
Die 3D Pioneers Challenge Ausstellung und Preisverleihung findet im Rahmen der Veranstaltung des Auslobers statt. Diese kann virtuell, hybrid oder onsite erfolgen.
(siehe § 12.3)

§5.4
Alle Finalist:innen sind Teil der 3DPC PR-Kampagne mit Veröffentlichungen und etwaigen Ausstellungen. (vgl. § 9, §12.3)

§5.5
Für die Onsite-Ausstellung und Preisverleihung verpflichtet sich der Teilnehmende ein Exponat zur Verfügung zu stellen.
Entwürfe, die noch nicht produziert sind, können durch Partner des Wettbewerbs kostenfrei für die Ausstellung produziert werden. Die Objekte können im Anschluss und nach der Roadshow gegen eine Versandpauschale den Teilnehmenden kostenfrei überlassen werden.
Der Teilnehmende muss sich hierfür mit den Organisatoren rechtzeitig, mit Bekanntgabe zur Finalteilnahme, in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten der Produktion zu besprechen und damit die Ausstellung aller Exponate zu sichern.

§6 Anmeldung, Einreichung und Vertragsabschluss
§6.1
Die Anmeldung und damit vertraglicher Bestand erfolgt zusammen mit der Registrierung auf www.3dpc.io und der Einreichung mindestens eines Projekts, spätestens mit Einreichungsfrist.
Eine nähere Beschreibung zum Anmeldeprozess findet sich in den Ausschreibungsunterlagen / Regularien des jeweiligen Jahres.

§6.2
Die Einreichung muss vollständig sein.

§6.3
Mit der Einreichung eines Projekts ist der Teilnehmende rechtsgültig verpflichtet etwaige Teilnahmegebühren (siehe §7) zu entrichten.

§6.4
Eine Einreichung darf nicht älter als 5 Jahre zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist sein. Beiträge, die es ins Finale der 3DPC vergangener Jahre geschafft haben, werden nicht nochmals berücksichtigt.

§6.5
Jeder Teilnehmende darf bis zu maximal 3 Beiträge pro Jahr einreichen.

§6.6
Druckfähige, produktionsfähige Daten eines ausstellbaren Objekts (gilt nicht für Software, Technologien oder sonstige vergleichbare Einreichungen) für die jeweiligen additiven Verfahren sind für die Teilnahme ausdrücklich Voraussetzung. Sie sind für eine reibungslose Umsetzung der Ausstellung und Gewährleistung von Exponaten notwendig. (siehe §5.5, §8.2, §9) Bei Bedarf werden zusätzlich Daten für die mediale Präsentationen angefordert.

§6.7
Zugelassene Wettbewerbssprachen sind Deutsch und Englisch.

§6.8
Die Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätete Anmeldungen sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§6.9
Haben Dritte Interesse an einer Kontaktaufnahme zu den Einreichern, agiert der Organisator als Mittler und leitet den Kontakt des Interessenten an den jeweiligen Einreicher weiter. Zu diesem Zwecke werden die Kontaktdaten der Einreichung in einer Datenbank unbefristet archiviert und nicht an Dritte weitergegeben. Für Veröffentlichungen, Präsentationen, Archive und Ähnliches kann der Organisator eingereichtes Bild- und Filmmaterial sowie Beschreibungen mit Verweis auf den Teilnehmenden und / oder Institutionen unbefristet und kostenfrei nutzen.
Der Teilnehmende bestätigt mit seiner Einreichung, dass alles Beitragsmaterial frei von Lizenzen (Gema, Rechte Dritter...) ist.

§6.10
Mit der Registrierung auf www.3dpc.io meldet man sich für den Newsletter an. Dem Datenschutz entsprechend wird hiermit das Einverständnis gegeben. Dies kann mit einer Email an info@3dpc.io mit dem Betreff „Newsletter abmelden“, widerrufen werden. Siehe auch Hinweise zur Datenschutzerklärung gemäß DSGVO.

§7 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
§7.1
„Students“ und „Young Professionals / Start-Ups“, deren Beendigung des Studiums bzw. der Ausbildung weniger als 3 Jahre zurückliegt, zahlen keine Teilnahmegebühren. Ebenfalls fallen keine Teilnehmergebühren für Aussteller der Veranstaltung des Auslobers des aktuellen Veranstaltungsjahres an.
„Professionals“ (Unternehmen länger als 3 Jahre tätig sowie GmbHs, unabhängig vom Gründungsdatum) zahlen die Teilnahmegebühren gemäß den Ausschreibungsunterlagen / Regularien zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (vgl. § 6.3)
Die Teilnahmegebühren pro Beitrag können sich für jede Ausschreibung ändern und werden in den jeweils aktuellen Ausschreibungsunterlagen / Regularien veröffentlicht.

§7.2
Spätestens im Anschluss an die Einreichungsfrist des jeweiligen Jahres erhalten die zahlungspflichtigen Teilnehmenden („Professionals“- siehe § 3) eine Rechnung samt relevanter Kontodaten zur Begleichung der Teilnahmegebühren innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug. Die Frist beginnt mit Rechnungserhalt.
Bei Anmeldungen, die eine Teilnahmegebühr voraussetzen, fällt die Gebühren unabhängig davon an, ob der Beitrag für das Finale ausgewählt wird oder nicht.
Bei nicht fristgerecht geleisteten Zahlungen ist der Beitrag von der Teilnahme ausgeschlossen.

§7.3
Die Teilnahmegebühren werden ausschließlich nur dann zurückerstattet oder fallen nicht an, wenn der Rücktritt des Teilnehmers fristgerecht, schriftlich eingegangen ist. (siehe § 13)

§7.4
Die Ein- und Rücksendung der Arbeiten (beispielsweise des eingereichten Modells) erfolgt auf Kosten und Risiko der Teilnehmenden. Der Auslober und der Organisator lehnen jede Haftung ab. Ordentliche, sichere Verpackung ist vom Teilnehmenden zu stellen. Bitte keine „Verpackungschips“ verwenden. Die 3DPC freut sich über nachhaltig verpackte Einreichungen.

§7.5
Für die Teilnehmenden entstehen keine weiteren Kosten, auch nicht für Dokumentationen oder sonstiges Marketing.

§8 Öffentlichkeitsarbeit
§8.1
Der 3DPC Newsletter berichtet über die Ausschreibung, Ergebnisse des Wettbewerbs und etwaige Roadshowstops, sowie Projekte und Themen rund um die 3DPC. Registrierte und Newsletter-Abonnenten akzeptieren die DSGVO. (siehe § 1.3)

§8.2
Die Informationen und Ergebnisse zum Wettbewerb werden im Rahmen der Veranstaltung des Auslobers des aktuellen Jahres und durch den Organisator über Pressematerial (Digital und Printmedien, insbesondere Bild- und Videomaterial) vorgestellt und veröffentlicht. Des Weiteren darf der Organisator die Informationen und Ergebnisse zum Wettbewerb für sonstige Printmedien und digitale Medien im Bezug auf die 3DPC international unbegrenzt und kostenfrei nutzen, veröffentlichen und an die Presse weitergeben.
Nicht betroffen sind persönliche Kontaktinformationen sowie ggf. bereitgestellte 3D-Druck-Daten. Diese werden nur im Rahmen des laufenden Wettbewerbs für dessen Organisation bei Notwendigkeit für kooperierende Partner verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
Pressematerial wird zur Verfügung gestellt. Das Copyright liegt beim Organisator.
Die Reproduktion darf ausschließlich nur nach Absprache erfolgen.

§ 9 Ausstellungen
§ 9.1
Der Organisator plant Ausstellungen und Präsentationen wie beispielsweise Roadshowstops im darauffolgenden Jahr nach dem Finale und der Preisverleihung des Wettbewerbs. Der Organisator kündigt diese ggf. über Website /Social Media /Newsletter an. (Vgl. §12.3)

§9.2
Bei Roadshowstops werden die Exponate der Finalist:innen auf internationalen Veranstaltungen präsentiert. Die Exponate der Finalist:innen (bzw. ein adäquater Ersatz) können dafür mit der Preisverleihung nach Absprache für maximal ein Jahr in die Obhut vom Organisator kommen.

§9.3
Generell können die Exponate in Absprache mit den Finalist:innen für eigene Zwecke binnen dieses Jahres zur Verfügung gestellt werden. Dafür sollte eine frühzeitige Ankündigung erfolgen, zwecks Transport-, Organisationszeiten und Vermeidung von Überschneidungen von Ausstellungen. Es kann dann individuell besprochen werden, wann das Exponat wieder bei 3DPC für einen Roadshowstop sein sollte. Hin- und Rückversand erfolgt auf Kosten des Teilnehmenden.

§9.4
Die Auswahl der Exponate für diese Veranstaltungen erfolgt in Kooperation mit dem jeweiligen Gastgeber der Veranstaltung. Ausstellungsversicherung obliegt dem Gastgeber.
Ziel ist es, möglichst gerecht für alle Finalist:innen die Auswahl über alle Präsentationen hinweg, zu treffen. Es besteht weder ein Recht auf Präsentation des Beitrages, noch auf persönliche Teilnahme.

§10 Haftung/Versicherung
Die Ein- und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Kosten und Risiko der Teilnehmenden. Einreichungen müssen eigenverantwortlich transportsicher verpackt werden. Die Teilnehmenden sind für die Sicherheit durch geeignete Verpackung selbst verantwortlich. Die 3DPC freut sich über nachhaltig verpackte Einreichungen.
Eine bildliche Dokumentation für das erneute Verpacken ist hilfreich und es wird im Sinne des Teilnehmenden gebeten eine solche beizulegen. Notwendiges Spezialwerkzeug für das Aufbauen und Verpacken sowie Sichern des Exponats ist mitzuschicken.
Der Auslober und Organisator lehnen jede Haftung ab.

§11 Rechtliche Rahmenbedingungen
§11.1
Die Teilnehmenden sind für die Wahrung der Schutzrechte an ihren Entwürfen selbst verantwortlich und versichern, dass durch ihre Teilnahme am Wettbewerb und die Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse in Print und Onlinemedien sowie Ausstellung und Pressemitteilungen keine Rechte von Dritten verletzt werden. Sie stellen alle hierfür erforderlichen Unterlagen kostenfrei bereit.
Organisator, Auslober, Kooperationspartner und Juroren des Wettbewerbs werden vom Teilnehmenden von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Rechten Dritter freigestellt, wenn es zu einer behaupteten Schutzrechtsverletzung kommt. Entstandener Schaden wird vom Teilnehmenden getragen. (vgl. §15.2)

§11.2
Dem Teilnehmenden obliegt das Urheberrecht seines Beitrags.
Der Einreichende überlässt dem Organisator die bei der Einreichung zur Verfügung gestellten Daten, Texte, Filme und Bilder mit uneingeschränktem Nutzungs-, Verfügungs- und Verwertungsrecht im Rahmen des Wettbewerbs und dessen Öffentlichkeitsarbeit (siehe §8.2 ) sowie Archivierung (siehe §6.9).

§11.3
Darüber hinaus können Teilnehmende wie auch Kooperationspartner ihr gegenseitiges Interesse beim Organisator bekunden weitere Kooperationen mit den 3DPC-Beteiligten des jeweiligen Jahres einzugehen. Der Organisator fungiert als Koordinator und Mittler. Die Zustimmung zu einer Umsetzung obliegt letztlich dem Teilnehmenden. Die Einreichenden geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu gemäß DSGVO. Die Kooperationspartner haben ihr Einverständnis mit der Zustimmung zur Kooperation an der 3D Pioneers Challenge gegeben.

§11.4
Die Gewinner:innen können die Auszeichnung zeitlich unbegrenzt für eigene Kommunikationszwecke nutzen. Der Organisator kann auch im Nachgang bei weiteren Ausstellungen, sofern dies konzeptionell zu den jeweiligen Präsentationen/Veranstaltungen/medialen Vorstellungen passt, die eingereichten Arbeiten präsentieren.

§12 Vorbehalte
§12.1
Der Organisator ist berechtigt, in Absprache mit dem Auslober den Wettbewerb unter Benennung wichtiger Gründe abzusagen. Dies können beispielsweise wirtschaftliche Aspekte oder höhere Gewalt, auch beispielsweise Pandemien sein.

§12.2
Wird der laufende Wettbewerb verlegt, behält der Vertrag seine Gültigkeit. Wird der laufende Wettbewerb abgesagt, sind die Vertragspartner von allen Verpflichtungen frei, ohne dass sie Ansprüche auf Kostenerstattung oder Schadenersatz geltend machen können. §7 bleibt für bereits getätigte Einreichungen hiervon unberührt.

§12.3
Die Planung, Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs kann vom Organisator angepasst werden, entsprechend aktuell geltenden Verordnungen zu Pandemien, wegen höherer Gewalt oder wirtschaftlichen Aspekten.

§13 Rücktritt
Der Teilnehmende kann innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Einreichungsfrist von seiner Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bereits erfolgte Zahlungen werden bei fristgerechtem Rücktritt des Teilnehmenden rückerstattet. Nach Ablauf der 14 Tage, sowie Eintreten der Einreichungsfrist sind ein Rücktritt des Teilnehmers und eine damit verbundene Rückerstattung der Anmeldekosten ausgeschlossen. Ein Antrag zur Löschung der persönlichen Kontaktdaten nach DSGVO muss zusätzlich schriftlich erfolgen.

§14 Geheimhaltung
Die Teilnehmenden, die Kooperationspartner, die Juroren sowie der Auslober und der Organisator verpflichten sich während der Bearbeitungs- und Bewertungszeit zum Stillschweigen über die eingereichten Beiträge. Dies gilt für alle ausgestellten, ausgezeichneten und vorgestellten Einreichungen bis zum Tag der Veröffentlichung oder Preisverleihung im aktuellen Auslobungsjahr.

§15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
§15.1
Gerichtsstand und ausschließlicher Erfüllungsort dieses Vertrags ist der Firmensitz des Organisators, unabhängig davon ob der Teilnehmende seinen Sitz im Ausland hat.

§15.2
Wenn der Organisator oder Auslober anhand Gerichtsbeschluss oder rechtsfähiger Unterlagen Kenntnis erhält, dass Rechte Dritter durch eine Einreichung verletzt wurden, können Teilnahmeerlaubnis, Auszeichnungen und Preise zurückgenommen werden.

§15.3
Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschriften tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§17 Sonstiges
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Hinweise zur Haftung und Versicherung als auch DSGVO an. Mit der Registrierung bestätigen die Teilnehmenden eine rechtsverbindliche Erklärung zur Einhaltung der Wettbewerbsmodalitäten. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Kontakt Organisator
Völcker & Völcker GbR
3D Pioneers Challenge
Fronhof 2/1
70378 Stuttgart
info@3dpc.io
www.3dpc.io
Tel: +49 (0) 711 658 44 99
Fax: +49 (0) 711 658 44 99

Stand Dezember 2023